Neue Regeln bei Kündigung
Um die Authentizität der Kündigung oder der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis zu garantieren und um Blankokündigungen zu vermeiden, gelten ab 12.03.2016 neue Modalitäten für die Mitteilung der Kündigung.
Diese muss vom Arbeitnehmer telematisch, über die hierfür vorgesehene Anwendung des Arbeitsministeriums verschickt werden.
Zugang zum Modell erhält der Arbeitnehmer entweder durch die Registrierung auf der Internetseite „Cliclavoro“ mit dem PIN des INPS oder durch die Unterstützung von Gewerkschaften, Patronaten, Schlichtungskommissionen und bilateralen Körperschaften.
Innerhalb von 7 Tagen kann die Kündigung, ebenfalls auf telematischem Wege, widerrufen werden.
Der Arbeitgeber erhält die Kündigung über seine PEC Adresse.
Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren müssen hingegen ausschließlich mit einem anderen Vordruck kündigen.