ZUWEISUNG VON 5 PROMILLE DER IRPEF 2017

Posted by on Jun 19, 2017 in Allgemein | No Comments
ZUWEISUNG VON 5 PROMILLE DER IRPEF 2017

Auf der Website der Agentur für Einnahmen sind nun im Abschnitt  Documentazione – 5 per mille – 5 per mille anno finanziario 2017  die Verzeichnisse der “permanent eingetragenen” Organisationen verfügbar, welche im Hinblick auf die Zuweisung von 5 Promille der IRPEF nicht mehr zur alljährlichen Vorlage des entsprechenden Antrags und der Ersatzerklärung verpflichtet sind; das  neue Verzeichnis wurde gegenüber jenem zum 31. März aktualisiert und umfasst nun über 49.000 Vereinigungen und Organisationen. Im selben Abschnitt wurde auch das Verzeichnis jener Körperschaften im Volontariatsbereich und jener Amateursportvereine veröffentlicht, welche seit dem Jahr 2017 neu eingetragen wurden; auch dieses Verzeichnis wurde gegenüber dem letzten (11. Mai) aktualisiert. Dabei wurden auch Fehler korrigiert, welche der örtlich zuständigen Behörde der Agentur (“Direzione regionale”) gemeldet wurden.

Die neu eingetragenen Vereinigungen können die vorgesehenen Ersatzerklärungen bis zum 30. Juni vorlegen. Die Ersatzerklärung ist auf einem eigenen Vordruck zu erstellen, der auf der Webiste aufliegt, und beinhaltet die Bestätigung, dass die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen. Der Erklärung ist eine Abschrift des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters beizulegen, welcher die Ersatzerklärung unterzeichnet. Dieselben Fristen und Bestimmungen gelten auch für Amateursportvereine, welche die Erklärung jedoch dem CONI vorlegen müssen.

Körperschaften, welche den Antrag und/oder die ergänzenden Unterlagen verspätet vorlegen, können dennoch in das Verzeichnis aufgenommen werden, jedoch nur bis zum 2. Oktober und nur dann, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung zum Ablauf der eigentlichen Fälligkeit (also bis zum 7. Mai für die Vereinigungen im Bereich des Volontariats und die Amateursportvereine und bis zum 30. April für die Körperschaften und universitären Einrichtungen im Bereich der wissenschaftlichen und medizinischen Forschung) erfüllt sind. Bei der verspäteten Vorlage ist eine Strafe von 250 Euro (Abgabencode “8115”) per Vordruck F24 abzuführen.

Steuerzahler können 5 Promille der IRPEF auch an die Aktivitäten ihrer Wohnsitzgemeinde im Sozialbereich zuweisen, oder aber an Tätigkeiten im Bereich des Schutzes, der Förderung und der Aufwertung von Landschafts- und Kulturgütern.