Erforderliche Unterlagen für die Ausarbeitung
1 DATEN UND UNTERLAGEN für den vordruck REDDITI 2020 – NATÜRLICHE PERSONEN
Im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung der natürlichen Personen für das Jahr 2019 (REDDITI 2020) haben wir für Sie ein Formblatt ausgearbeitet, welches sämtliche relevanten Daten und Informationen zusammenfasst.
Freiberufler, Einzelunternehmen und Personengesellschaften können die übrigen Formblätter verwenden, die wir Ihnen ebenfalls zukommen lassen.
Für weitere Klärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung
VORDRUCK REDDITI 2020 – NATÜRLICHE PERSONEN
FORMBLATT FÜR DIE SAMMLUNG DER ERFORDERLICHEN DATEN UND UNTERLAGEN
Vor- und Zuname des Kunden ………………………………………….…………………………………….
- Änderungen im Hinblick auf die melde amtlichen Daten des Steuerpflichtigen/Ehepartners/der unterhaltsberechtigten Kinder (mit Angabe von Kleinkindern unter 3 Jahren und behinderten Kindern, des Zeitraums und des Prozentsatzes); ggfs. das Scheidungs- bzw. Trennungsurteil;
- Unterlagen für die Anerkennung der Absetzbeträge für Familienangehörige von nicht ansässigen Steuerzahlern bzw. für Familienangehörige von Ansässigen, die nicht EU-Bürger sind;
- Unterlagen zur Rückkehr nach Italien nach einer Beschäftigung im Ausland und zur Inanspruchnahme der entsprechenden Begünstigungen
- Für Personen, die nicht in Italien ansässig sind, Bestätigung der Eintragung im AIRE (falls italienische Staatsbürger) und Daten zum Wohnsitz im Ausland
- Änderungen im Einkommen aus Immobilienbesitz: Zu- und Verkäufe, Erfassung im Gebäudekataster, Erbfolge, Schenkungen, Mieten/Pacht, Gebäude, die als Hauptwohnsitz dienen, leer stehende Gebäude, Gebäude unter Denkmalschutz, Gebäude, die durch ein Erdbeben oder andere Naturkatastrophen zerstört wurde oder jedenfalls nicht benutz werden können, etc.;
- Bestätigungen der IMU-bzw. GIS- bzw. IMI-Einzahlungen für das Jahr 2019 und übrige Unterlagen, die zur Bestimmung der Steuer im Jahr 2019 erforderlich sind (sofern die entsprechende Erklärung nicht von uns erstellt wird)
- Erwerb von Liegenschaften nach dem 1.1.2019 unter Beanspruchung der Begünstigungen für den Hauptwohnsitz;
- Mieteinkünfte im Jahr 2019 (auch Beträge, die vertraglich geschuldet, jedoch nicht entrichtet wurden);
- Nicht bezogene Mietzinsen, welche im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsräumung wegen Säumigkeit des Mieters amtlich festgestellt wurden;
- „geregelte“ Mieteinkünfte („convenzionali“) (aus Immobilien in Orten mit hoher Bevölkerungsdichte)
- Zahlungen von Mietern, die Opfer von Zwangsräumungen wurden und sich in einem Mietnotstand befinden;
- Mieteinkünfte, bei denen für die Ersatzbesteuerung („cedolare secca“) optiert wurde oder aber in der Steuererklärung optiert werden soll; die Ersatzsteuer ist auch für Wohnungen möglich, die an Wohnbaugenossenschaften oder an Körperschaften ohne Gewinnabsicht vermietet wurden, wenn diese dann an Universitätsstudenten untervermietet wurden und den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden, sofern der Mietzins nicht an die Inflation angeglichen wird;
- Einkünfte und etwaige Steuereinbehalte (wie sie aus den Einheitsbestätigungen 2020 für das Jahr 2019 hervorgehen) aus kurzfristigen Mietverträgen, die ab dem 1.7.2019 von natürlichen Personen außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen wurden, einschließlich Untervermietungen; eventuelle Ausübung der Option für die Ersatzbesteuerung in der Steuererklärung;
- Mieteinkünfte aus Gebäuden auf landwirtschaftlichen Grundstücken, die nach dem 7.5.2004 restauriert wurden;
- Angabe jener Grundstücke, welche im Laufe des Jahres 2019 an Junglandwirte (Selbstbebauer oder Landwirte im Hauptberuf) unter 40 Jahren verpachtet wurden;
- Aufwendungen für die Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken, mit Angabe der entsprechenden Hektar (für Selbstbebauer oder Landwirte im Hauptberuf unter 35 Jahren)
- Informationen zur Liegenschaft, die in Miete als Hauptwohnsitz geführt wird (für welche ein IRPEF-Absetzbetrag mehr zusteht);
- Daten zum Steuerguthaben für die Sanierung, den Wiederaufbau oder Ankauf von Gebäuden, die durch das Erdbeben in den Abruzzen im Jahr 2009 beschädigt oder zerstört wurden;
- Daten zu Gebäuden, die an Familien vermietet wurden, deren Wohnungen durch das Erdbeben in den Abruzzen im Jahr 2009 beschädigt oder zerstört wurden;
- Daten zur Registrierung (oder der Identifikationscode) der Mietverträge von Immobilien in der Region Abruzzen, die an Familien vermietet wurden, deren Wohnungen durch das Erdbeben in den Abruzzen im Jahr 2009 beschädigt oder zerstört wurden;
- Bestätigung der Einkünfte aus Renten und aus unselbständiger bzw. gleichgestellter Arbeit, einschließlich der Bezüge aus geregelter und dauerhafter Mitarbeit (Vordruck „Certificazione Unica“ 2020 bzw. 2019, wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen aufgelöst wurde);
- Bestätigung der Einkünfte aus Renten und aus unselbständiger bzw. gleichgestellter Arbeit, die gg. Arbeitgebern bezogen werden, die keine Steuersubstitute sind;
- Löhne, Renten und gleichgestellte Einkünfte, die von Ansässigen im Ausland bezogen wurden und etwaige Steuern, die im Ausland abgeführt wurden; angeben, ob es sich um sog. „frontalieri“ handelt;
- Löhne, Renten und gleichgestellte Einkünfte, die von Personen, die in Campione d´Italia ansässig sind, in Euro bezogen wurden;
- Unterhaltszahlungen durch den getrennt lebenden Ehepartner, mit Angabe der Unterhaltszahlungen für die Kinder;
- weitere regelmäßige Zahlungen (Legate/Unterhaltszuschüsse);
- Stipendien
- Vergütungen an öffentliche Amtsträger;
- Bestätigungen der Einkünfte und der getätigten Steuereinbehalte aus selbständiger (Autorenrechte, Royalties, Stille Teilhaberschaften, Mitwirkung in Sportvereinen etc.) und aus gelegentlicher selbständiger Tätigkeit;
- Vergütungen aus Nachhilfestunden, die von Lehrkräften in Stammrolle bezogen werden
- Aufstellung der Einkünfte aus der Beteiligung an Personengesellschaften oder gleichgestellten Vereinigungen und Familienbetrieben sowie Kapitalgesellschaften mit Durchgriffsbesteuerung (so sie dem Studio nicht bereits vorliegen);
- IRPEF-Absetzbeträge von einfachen Gesellschaften und gleichgestellten Steuerzahlern;
- Bestätigung der Steuersubstitute für die im Jahr 2019 bezogenen Dividenden und Vergütungen für Stille Teilhaber (sofern nicht bereits definitiv an der Quelle besteuert);
- Sonstige Kapitalerträge, die keiner Quellensteuer oder Ersatzbesteuerung unterliegen;
- Entschädigungen für Einkommensverluste (auch von Versicherungen);
- Einkünfte aus Drittpfändungen und etwaige Steuereinbehalte;
- Freiwillige Zuwendungen im Jahr 2019 für Maßnahmen, die Anrecht auf den sog. „Art-Bonus“ verliehen, also:
- Instandhaltung, Schutz und Restaurierung on öffentlichen Kulturgütern
- Förderung der öffentlichen Kulturinstitute und –Stätten, der traditionellen Theaterhäuser und der Stiftungen im Bereich der Oper und der symphonischen Musik, von Festivals, Unternehmen im Bereich der Produktion von Theater- und Tanzaufführungen und des Vertriebs von entsprechenden Produkten
- Errichtung neuer und Erweiterung und Restaurierung bestehender Strukturen von öffentlichen Körperschaften oder Einrichtungen, welche ohne Gewinnabsicht kulturellen Zwecken dienen
- Freiwillige Zuwendungen im Jahr 2019 zugunsten von Schulen, welche Anrecht auf einen Steuerabsetzbetrag (den sog.“school bonus”) verleihen, also für:
- die Errichtung neuer schulischer Strukturen;
- die Erhaltung bzw. Instandhaltung und den Ausbau bestehender Strukturen;
- und die Unterstützung von Maßnahmen, mit dem das Beschäftigungspotential von Schülern bzw. Studenten verbessert werden soll;
- Freiwillige Zuwendungen im Jahr 2019 an Maßnahmen zur Restaurierung und zum Umbau von Sportanlagen, auch an die Konzessionäre dieser Anlagen (der sog. „Sport Bonus“);
- Freiwillige Zuwendungen im Jahr 2019 an Maßnahmen zur Bonifizierung („bonifica ambientale“) von öffentlichen Grundstücken und Gebäuden;
- Steuerguthaben für 2019 aus der Mediation bzw. außergerichtlichen Einigung („conciliazione“);
- Steuerguthaben für 2019 aus Vergütungen an Anwälte, die für das Verfahren der „begleiteten Verhandlung“ („negoziazione assistita“) zugelassen sind, wenn das entsprechende Verfahren gewonnen wurde, bzw. an Schiedsrichter, wenn das Verfahren mit einem Schiedsspruch abgeschlossen wurde;
- Steuerguthaben für 2019 aus der Rückzahlung von Vorauszahlungen an Pensionsfonds;
- Angaben zur Zuweisung von 0,8% der Steuer an Konfessionsgemeinschaften (oder an den Staat für soziale und humanitäre Zwecke);
- Angaben zur Zuweisung von 0,5% der Steuer an gemeinnützigen Organisationen oder Forschungseinrichtungen (ONLUS, Volontariat, Organisationen zur Förderung sozialer Anliegen, anerkannte Vereinigungen und Stiftungen in bestimmten Bereichen, Sportvereine, die über bestimmte Voraussetzungen verfügen) bzw. zur Förderung der wissenschaftlichen und medizinischen Forschung oder zum Schutz und der Förderung von Landschafts- und Kulturgütern, ggfs. mit Angabe des Begünstigten auf der Grundlage der entsprechenden Verzeichnisse, die auf der Website der Agentur für Einnahmen aufliegen, oder an die Wohnsitzgemeinde;
- Angaben zur Zuweisung von 0,2% der Steuer an politische Parteien, die im entsprechenden gesamtstaatlichen Verzeichnis eingetragen sind;
- Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 (730/2019 oder REDDITI 2019 PF) bzw. die letzte vorgelegte Erklärung (wenn sie nicht von uns erstellt wurde);
- berichtigende bzw. ergänzende Steuererklärungen („dichiarazioni integrative“) für frühere Steuerjahre (wenn sie nicht von uns erstellt wurden);
- Sämtliche Vordrucke Mod. F24, welche vom 1.1.2019 bis zur Erstellung der Steuererklärung eingereicht wurden, auch jene mit Nullsaldo (wenn sie nicht von uns erstellt wurden); gegebenenfalls sind überhöhte Zahlungen anzugeben, deren Rückerstattung noch nicht beantragt wurde;
- Steuerrückzahlungen
Erforderliche Unterlagen:
- Parzellierung von und Arbeiten an Grundstücken zum Zwecke ihrer Bebaubarkeit;
- Veräußerung von Gebäuden im Jahr 2019, wobei weniger als 5 Jahre seit dem käuflichen Erwerb verstrichen sind (mit Ausnahme jener, die geerbt wurden); gegebenenfalls angeben, wie lange die betreffenden Immobilien als Hauptwohnsitz gedient haben; dies ist nicht erforderlich, wenn bereits der Notar die Ersatzsteuer eingehoben hat;
- Veräußerung von Baugrundstücken im Jahr 2019;
- Gutachten und Zahlungen (auch in den Vorjahren) der Ersatzsteuer auf Aufwertungen von Grundstücken, die zum 1.1.2019 gehalten wurden;
- Enteignungsentschädigungen und ähnliche Beträge;
- Lotterie- und Wettgewinne sowie Gewinne aus Preisausschreiben;
- Immobilien im Ausland: Einkünfte, Kaufpreis oder Marktwert, Wertansatz im ausländischen Staat für die Zahlung von Vermögenssteuern oder Steuern auf die Übertragung; eventuelle Vermögens- oder Einkommenssteuern im Ausland;
- Zahlung der Vermögenssteuer auf Immobilien im Ausland (IVIE) im Jahr 2019;
- Einkünfte aus der Veräußerung, Verpachtung bzw. aus dem Fruchtgenuss von Betrieben;
- Einkünfte aus der Benutzung von beweglichen und unbeweglichen Gütern durch Dritte;
- die Differenz zwischen der jährlichen Vergütung für die Überlassung von Betriebsgütern an den Unternehmer oder seine Angehörige, und dem entsprechenden Marktwert;
- Landwirtschaftliche Einkünfte aus nicht im Gebäudekataster erfassten Liegenschaften und Verpachtung von Grundstücken für nicht landwirtschaftliche Zwecke;
- Einkünfte aus gelegentlicher gewerblicher Tätigkeit und darauf getätigte Steuereinbehalte (bei Leistungen zugunsten von Kondominien bzw. Miteigentumsgemeinschaften);
- Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung von Schiffen und Booten;
- Buchgewinne aus der Veräußerungen von „qualifizierten“ Beteiligungen (Aktien/Geschäftsanteile), die – auch teilweise – im Jahr 2019 bezogen wurden;
- Buchgewinne aus der Veräußerungen von „nicht qualifizierten“ Beteiligungen (Aktien/Geschäftsanteile) und sonstigen Finanzerträgen, die – auch teilweise – im Jahr 2019 bezogen wurden, sofern nicht für die sog. Wertpapierverwaltung (“risparmio amministrato”) bzw. Vermögensverwaltung (“risparmio gestito”) optiert wurde;
- Gutachten und Einzahlungsbelege der Ersatzsteuer (auch falls in den Vorjahren entrichtet) bei Aufwertung von Beteiligungen, die zum 1.1.2019 gehalten wurden, bzw. Gutachten bei Aufwertung von nicht qualifizierten (börsennotierten und nicht notierten) Beteiligungen, die zum 31.12.2011 und/oder zum 30.6.2014 gehalten wurden;
- Buchgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen in Immobilienfonds;
- Bestätigung der Finanzdienstleister (z.B. Banken und sog. SIM) im Hinblick auf Buch- und sonstige Verluste aus der Auflösung von Wertpapier- bzw. Vermögensverwaltungsfonds;
- Einkünfte, auf welche die gesonderte Besteuerung Anwendung findet (Buchgewinne, Entschädigungen bzw. Abfindungen etc.) und auf die im Bezugszeitraum eine Anzahlung in Höhe von 20% zu entrichten ist;
- Investitionen und Finanzanlagen im Ausland zum 31.12.2019, welche Einkünfte erbringen; in diesem Zusammenhang ist sowohl der Wert zum Anfang wie auch jener zum Endes des besteuerungszeitraumes (bzw. bei Verkauf) anzugeben. Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass sämtliche Finanzanlagen und Immobilien im Ausland (auch wenn sie nicht vermietet werden), entsprechende Realrechte und Time-Sharing-Eigentum, Yachten, Kunstwerke und Edelsteine Einkünfte erbringen;
- Finanzanlagen im Ausland: Einstandskosten, Nenn- und Rückzahlungswert, Marktwert, etwaige Vermögens- und Einkommensteuern, die in diesem Zusammenhang im Ausland abgeführt wurden;
- Unterlagen zu Wertpapieren, die von nicht ansässigen Finanzdiesntleistern verwaltet werden, samt entsprechenden Bewegungen;
- Anzahlung auf die Vermögenssteuer auf Finanzanlagen im Ausland (IVAFE) im Jahr 2019;
- Sparbücher und Girokonten im Ausland. Für Girokonten in Steuerparadiesen muss der Höchstwert angegeben werden, den das Konto im Laufe des Jahres 2019 erreicht hat, Des Weiteren gilt im Hinblick auf Auslandskonten:
- Die IVAFE wird dann fällig, wenn der Kontostand im Jahresmittel über 5.000,00 Euro liegt;
- Sie sind im Abschnitt RW anzugeben, wenn im Laufe des Jahres 2019 ein Gesamtwert von 15.000,00 Euro überschritten wurde;
- Gegenwert in Euro von Vermögenswerten in virtuellen Zahlungsmitteln („valuta vituale“) bzw. Kryptowährungen, die vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019 gehalten wurden
- im Jahr 2019 direkt (also ohne die Mitwirkung ansässiger Finanzdienstleister) bezogene Zinseinkünfte im Ausland;
- im Jahr 2019 direkt (also ohne die Mitwirkung ansässiger Finanzdienstleister) bezogene Einkünfte aus im Ausland errichteten Garantiedepots im Zusammenhang mit Finanzierungen von ansässigen Unternehmen, welche einer Besteuerung von 20% unterliegen, sofern die Einkünfte bis zum Jahr 2011 angereift sind;
Unterlagen zu den Aufwendungen, die vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können:
- Sozialvor- und Fürsorgepflichtbeiträge (z.B. INPS-Beiträge, sog. IVS-Beiträge, Beiträge zu den Pensionskassen der Freiberufler, INPS-Beiträge der Freiberufler ohne Pensionskassa, INPS-Beiträge der Haustürverkäufer, der Stillen Teilhaber, INAIL-Prämien der Hausfrauen); die mit der Pkw- Haftpflichtversicherung oder der Haftpflichtversicherung für Boote abgeführte “Gesundheitssteuer” ist dagegen nicht mehr abzugsfähig;
- INPS-Beiträge und INAIL-Beiträge bzw. –Prämien zu Lasten der geregelten und dauerhaften Mitarbeiter sowie der Projektarbeiter (wenn nicht bereits vom Auftraggeber abgeführt und berücksichtigt);
- Freiwillige Beiträge (z.B. im Zusammenhang mit der freiwilligen Weiterführung der Beitragszahlungen, Zusammenführungen, Abgeltungen etc.), freiwillig entrichteter INPS-Beitrag
- Beiträge für Haushaltshilfen und Betreuer (sog. “colf”, Babysitter, „badanti“), auch wenn es sich um eine geringfügige frei Mitarbeite handelt (die mit „buoni lavoro“ bzw. „voucher“ vergütet wird);
- Beiträge zur Zusatzrentenversicherung (Pensionsfonds und Pensionsversicherungen), einschließlich jener Beträge, welche zu Gunsten von Familienangehörigen entrichtet wurden und vom Gesamteinkommen derselben nicht mehr in Abzug gebracht werden kann;
- Für Angestellte, die im Jahr 2014 erstmals eingestellt wurden, die Beiträge zur Zusatzrente in den Jahren 2014-2018, um einen etwaigen höheren Plafond für die Absetzbarkeit im Jahr 2019 bestimmen zu können;
- Aufwendungen für allgemeinärztliche und für Pflegeleistungen an körperbehinderten Personen;
- Aufwendungen für den Ankauf von Arzneimitteln durch körperbehinderte Personen: Rechnungen oder Kassabelege mit Angabe von Art, Qualität (Nummer der Zulassung durch die italienische Pharmaziebehörde) und Quantität der Medikamente sowie der Steuernummer des Patienten; Rechnungen oder Kassabelege für Präparate des Apothekers („preparazioni galeniche“); entsprechende Unterlagen von Apotheken im Ausland;
- Aufwendungen für Leistungen im Zusammenhang mit der Einlieferung in eine Klinik;
- Beiträge an Zusatzkrankenversicherungen;
- Freiwillige Zuwendungen an die Katholische Kirche und die übrigen anerkannten Religionsgemeinschaften;
- Regelmäßige Unterhaltszahlungen an den gesetzlich getrennten Ehepartner, wobei der den Kindern zugedachte Anteil anzugeben ist;
- Regelmäßige Zahlungen für Leibrenten im Zusammenhang mit Schenkungen oder testamentarischen Verfügungen sowie von der Gerichtsbarkeit verfügte Unterhaltszahlungen;
- Beträge, die von GmbHs mit Option für die Durchgriffsbesteuerung in das Stammkapital von „innovativen“ Start-Ups investiert wurden;
- Aufwendungen (einschließlich der Passivzinsen) auf Darlehen für den Ankauf oder die Errichtung von Wohnimmobilien, die binnen sechs Monaten ab Ankauf bzw. Fertigstellung für mindestens acht Jahre vermietet werden (begünstigt werden entsprechende Ankäufe vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2017);
- Spenden an sog. NGOs im Bereich der Entwicklungshilfe;
- Spenden an ONLUS, Vereinigungen zur Förderung sozialer Anliegen (APS) und Organisationen im Bereich des Volontariats (OdV)
- Spenden an anerkannte Vereinigungen und Stiftungen in den Bereichen Kultur, Universität und Forschung, regionale und gesamtstaatliche Körperschaften, die einen Naturpark führen;
- In den Vorjahren empfangene und besteuerte Beträge, welche im Jahr 2019 zurückgezahlt wurden;
- Vergütungen aus unselbständigen und gleichgestellten Arbeitsverhältnissen, welche an sich nicht steuerbar wären und dennoch besteuert wurden;
- Abgaben, Erbzinsen und sonstige Aufwendungen, welche auf dem Einkommen aus Immobilienbesitz lasten;
- Beiträge an Pflichtkonsortien;
- Die Entschädigung für die Minderung des Firmenwertes, welche an den Mieter entrichtet wurde;
- Von den Eltern im Zusammenhang mit dem Adoptionsverfahren für ausländische Kinder bestrittene Aufwendungen;
- Freiwillige Spenden (in Geldwerten) zu Gunsten der Pflichtverteidigung
- Freiwillige Zuwendungen, Spenden und sonstige Zuwendungen an Trusts oder Sonderfonds zugunsten von Personen mit schwerbehinderten Personen
Unterlagen zu den Absetzbeträgen (19%):
- Arzt- (Fachärzte und Allgemeinmediziner) und Pflegespesen im Jahr 2019, die vom Steuerpflichtigen wie auch von den unterhaltsberechtigten Familienangehörigen bestritten wurden (so etwa Eingriffe, Analysen, fachärztliche Untersuchungen, medizinische Prothesen, Pflege, Krankengymnastik, Chiropraktik etc.);
- Aufwendungen für den Ankauf von Arzneimitteln (Rechnungen oder Kassabelege mit Angabe von Art, Qualität (Nummer der Zulassung durch die italienische Pharmaziebehörde) und Quantität der Medikamente sowie der Steuernummer des Patienten; Rechnungen oder Kassabelege für Präparate des Apothekers („preparazioni galeniche“); entsprechende Unterlagen von Apotheken im Ausland);
- Aufwendungen für den Ankauf von medizinischen Geräten („dispositivi medici“): Rechnungen oder Kassabelege mit einer Beschreibung des Gerätes (es muss mit der CE-Marke versehen sein) sowie der Steuernummer des Patienten;
- Aufwendungen für den Kauf von Lebensmittel für medizinische Sonderzwecke (mit Ausnahme jener für Säuglinge);
- Aufwendungen zugunsten von Personen mit Lernschwierigkeiten für den Kauf von Instrumenten und technischen bzw. informatischen Hilfsmitteln;
- Arzt- und Pflegespesen, welche zugunsten nicht unterhaltsberechtigter Familienangehöriger mit Krankheitsbildern bestritten wurden, die zur Befreiung von der Beteiligung am öffentlichen Sanitätsaufwand (sog. „Ticket“) berechtigen;
- Facharztspesen (auch von Chirurgen) von Personen mit körperlicher Behinderung;
- Unterlagen zur Rückerstattung von Arztspesen;
- Aufwendungen für Geräte, welche – auch nach entsprechender Anpassung – der Begleitung, der horizontalen und vertikalen Bewegung und der Fortbewegung von körperlich Behinderten dienen;
- Aufwendungen für den Ankauf von technischen und EDV-Hilfsmitteln für Behinderte sowie von Blindenhunden;
- Aufwendungen für Übersetzungen, bestritten von Taubstummen;
- Tierarztspesen;
- Passivzinsen und sonstige Spesen aus Agrardarlehen;
- Passivzinsen und sonstige Spesen aus Hypothekardarlehen für den Ankauf, die Errichtung bzw. den Umbau von Wohneinheiten, die als Hauptwohnsitz bestimmt sind, einschließlich Unterlagen (Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Notarrechnung, Bankspesen etc.);
- Passivzinsen und sonstige Aufwendungen aus Darlehen (mit oder ohne Hypothek), welche im Jahr 1997 im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Renovierung oder Wiedergewinnung von Gebäuden aufgenommen wurden;
- Passivzinsen und sonstige Aufwendungen aus Darlehen, welche vor dem Jahr 1993 für den Ankauf von Immobilien aufgenommen wurde, die nicht den Hauptwohnsitz bilden;
- Leasingraten, Zusatzkosten und Ablöse aus Leasingverträgen für den Hauptwohnsitz;
- Öffentliche Beiträge, die für die Zahlung von Zinsen aus Hypothekardarlehen erhalten wurden, sowie etwaige Rückforderungen
- Aufwendungen für die Erhaltung, den Schutz und die Renovierung von Kultur- und Umweltgütern;
- Provisionen an Immobilienmakler, die im Jahr 2019 für den Ankauf des Hauptwohnsitzes gezahlt wurden (auch bei registriertem Vorvertrag)
- Im Jahr 2019 entrichtete Prämien für Lebens- und Unfallsversicherungen, welche bis zum 31.12.2000 abgeschlossen bzw. erneuert wurden;
- Prämien für Lebensversicherungen und Versicherungen gegen eine permanente Invalidität von mindestens 5% bzw. das Unvermögen, tägliche Verrichtungen zu erledigen, welche seit dem 1.1.2001 abgeschlossen bzw. erneuert wurden;
- Aufwendungen für Abonnements für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr;
- Gebühren für Kinderhorte im Jahr 2019 (für Kinder bis zu drei Jahren)
- Schul- und Universitätsgebühren im Jahr 2019;
- Aufwendungen im Jahr 2019 für Master- und sonstige Postgraduate-Lehrgänge, für PHD-Lehrgänge („Dottorato di ricerca“), für Konservatorien und an Lehranstalten für die Lehrerausbildung;
- Aufwendungen im Jahr 2019 für den Besuch von Konservatorien und Lehrerausbildungsanstalten;
- Mieten und ähnliche sonstige Aufwendungen im Jahr 2019 für die Unterbringung von Universitätsstudenten, die nicht an ihrem Wohnort studieren („fuori sede“); dies gilt auch für das Studium im Ausland:
- Ausbildungsgebühren, für welche die Regionen bzw. die autonomen Provinzen Bozen und Trient ein Stipendium ausschreiben;
- Aufwendungen für die beitragsrechtliche Anerkennung („riscatto“) des Universitätsstudiums bzw. -Abschlusses von zu Lasten lebenden Angehörigen, die noch nicht arbeiten;
- Aufwendungen für Pflege- und Betreuungskräfte („badanti“), die sich um den Steuerzahler oder um Angehörige kümmern, welche steuerrechtlich zu seinen Lasten gehen;
- Aufwendungen für Pflege- und Altersheime;
- Begräbniskosten im Jahr, auch für Personen, die keine Verwandten oder mit dem Steuerzahler verschwägert sind;
- Beiträge an Hilfsvereine und –Gesellschaften auf Gegenseitigkeit (sog. „società di mutuo soccorso”);
- Freiwillige Zuwendungen an Schulen, höhere Lehranstalten und Universitäten;
- Freiwillige Zuwendungen zu Gunsten von Aktivitäten im Kultur- und Unterhaltungsbereich,
- Freiwillige Zuwendungen an Amateursportvereine;
- Freiwillige Zuwendungen zu Gunsten von Bevölkerungen im In- und Ausland, welche von Natur- oder vergleichbaren Katastrophen in Mitleidenschaft gezogen wurden;
- Freiwillige Zuwendungen an Körperschaften und Stiftungen in der Unterhaltungs- und Musikbranche;
- Freiwillige Zuwendungen zu Gunsten der Gesellschaft “La Biennale di Venezia“
- Freiwillige Zuwendungen zu Gunsten des Krankenhauses „Galliera“ in Genua im Zusammenhang mit dem gesamtstaatlichen Verzeichnis der Knochenmarkspender;
- Freiwillige Zuwendungen an den „Fondo per l’ammortamento dei titoli di Stato”.
Unterlagen zu den Absetzbeträgen von 26 %:
- Freiwillige Zuwendungen an ONLUS und an Vereine, welche humanitäre Initiativen realisieren;
- Freiwillige Zuwendungen an politische Parteien und Bewegungen.
Unterlagen zu den Absetzbeträgen von 30 %:
- Beträge, die in das Stammkapital von „innovativen“ Start-Ups investiert wurden, und zwar direkt oder über Fonds („organismi di investimento collettivo del risparmio“ bzw. „OICR“) oder sonstige Kapitalgesellschaften, welche vorwiegend in innovative Start-Ups investieren; die Begünstigung steht auch den Gesellschaftern von Personengesellschaften anteilig zu;
- Investitionen in „innovative“ kleinere und mittlere Unternehmen (KMU);
- Freiwillige Zuwendungen in Geld- oder Sachwerten an ONLUS oder an Vereine zur Förderung sozialer Anliegen (APS);
Unterlagen zu den Absetzbeträgen von 35 %:
- Freiwillige Zuwendungen in Geld- oder Sachwerten an Organisationen im Bereich des Volontariats (OdV)
Unterlagen zu den Aufwendungen im Zusammenhang mit der sog. “pace contributiva” (Absetzbetrag von 50%)
Aufwendungen im Jahr 2019 für die Anrechnung von Jahren, in denden keine Sozialbeiträge abgeführt wurden, druch Steuerzahler, welche am 31.12.95 noch keine Beitragsjahre angereift hatten (die sog. “pace contributiva” ex Art. 20 DL 28.1.2019 Nr. 4).
Der Absetzbetrag steht auch den Hinterbliebenen bzw. den Verwandten und Verchwägerten bis zum zweiten Grad zu, wenn sie den Antrag gestellt und im Namen des Verstorbenen die Aufwendungen bestritten haben.
Der Absetzbetrag bemisst sich nach den im Jahr 2019 effektiv abgeführten Zahlungen und wird in 5 gleichbleibenden jährlichen Teilbeträgen in Anspruch genommen.
Aufwednungen im Jahr 2019, die als Ersatz von Lohnprämien ausgezahlt und im Vordruck “Certificazione Unica 2020” ausgeweisen wurden, können nicht abgesetzt werden..
Unterlagen zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Absetzbatrag von 50%)
Aufwendungen vom’1.3.2019 bis zum 31.12.2019 für den Ankauf und die Montage von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (sog. “wall box”) durch Private, eisnchließlich der Kosten für die Einrichtung eines zusätzlichen Anschlusses bis zu 7 kW.
Unterlagen zu den Bauarbeiten, welche zu einem Absetzbetrag von 36-50% berechtigen:
- Abschrift des Vordrucks “Comunicazione di inizio lavori”, welcher dem Dienstleistungszentrum der Finanzbehörde (“Centro Operativo di Pescara”) übermittelt wurde (bis zum Jahr 2010) und gegebenenfalls auch der Mitteilung an den lokalen Sanitätsbetrieb;
- Steuernummer des Steuerpflichtigen (Miteigentümer, Genossenschaft etc.), der eventuell im Auftrag des Erklärenden die Mitteilung vorgelegt hat (ebenfalls bis zum Jahr 2010);
- Für Bauarbeiten, die ab dem Jahr 2011 begonnen haben, die Steuernummer des Kondominiums bzw. der Personengesellschaft bzw. der Gesellschaft im Sinne von Art 5 Tuir (liegt diese nicht vor, dann eine Eigenerklärung zur Natur der durchgeführten Bauarbeiten und zu den Katasterdaten der Einheiten, welche dem Kondominium angehören).
- Katasterdaten der betreffenden Immobilien bei Arbeiten, die ab dem Jahr 2011 begonnen wurden (nachdem die Mitteilungspflicht an den „Centro operativo di Pescara“ abgeschafft wurde); werden die Arbeiten nicht durch den Eigentümer bzw. Besitzer, sondern durch den Mieter vorgenommen, so sind auch die Daten zum Mietvertrag anzugeben;
- Unterlagen zu den Bauarbeiten, welche für den Wiederaufbau von Gebäuden nach einer Naturkatastrophe erforderlich waren, sofern der Notstand ausgerufen wurden;
- Bank- oder Postbelege;
- Zahlungsbestätigungen für Urbanisierungskosten, TOSAP, Stempelsteuer und Konzessionsgebühren sowie die Gebühren für Genehmigungen und Meldungen, sofern die Zahlungen nicht per Banküberweisung erfolgt sind;
- Rechnungen der Baufirma bzw. der Handwerker; die Arbeitsleistungen sind nicht mehr gesondert anzugeben;
- Gegebenenfalls Bestätigung der Kondominiumsverwaltung hinsichtlich der anteiligen Spesen;
- Bestätigungen im Hinblick auf die Aufwendungen für Autoabstellplätze, welche im Jahr 2019 erworben wurden (auch mittels registriertem Kaufvorvertrag oder Zuweisung durch Baugenossenschaften);
- Lizenzen, Baugenehmigungen etc. für Arbeiten, die im Jahr 2019 in Angriff genommen wurden (um festzustellen, ob es sich um die reine Weiterführung von bereits zuvor begonnenen Arbeiten handelt).
- Unterlagen im Hinblick auf die geleisteten Arbeiten und auf die Absetzbeträge, welcher der Verkäufer oder aber der Schenkende oder Erblasser in Anspruch genommen hat.
- Mitteilung an die ENEA samt Empfangsbestätigung (für Maßnahmen, aus denen eine Energieeinsparung resultiert);
Unterlagen zum Erwerb von Wohneinheiten in Gebäuden, an denen Wiedergewinnungsarbeiten vorgenommen wurden, welche zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 36-50% berechtigen
- Abschrift des Vertrags, mit dem die Liegenschaft in einem zur Gänze von Unternehmen renovierten Gebäude käuflich erworben bzw. zugewiesen wird, im Zusammenhang mit Bauarbeiten nach dem 1.1.2008 (oder aber Unterlagen über erfolgte Akonto- bzw. Angeldzahlungen);
- Abschrift der Meldung, mit dem der Abschluss der Bauarbeiten mitgeteilt wurde
- Steuernummer des Unternehmens bzw. der Genossenschaft, welche die Bauarbeiten ausgeführt hat
Unterlagen zu den Maßnahmen zur Erbebensicherung an Gebäuden, welche zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 65% berechtigen
Unterlagen zu den Aufwendungen für die Erbebensicherung an Gebäuden, die vom 4.8.2013 bis zum 31.12.2016 bestritten wurden, sofern die entsprechenden Maßnahmen:
- mit einem Verfahren bewilligt wurden, welches vor dem 4.8.2013 initiiert bzw. beantragt wurde;
- Gebäude betreffen, die in stark erdbebengefährdeten Gebieten liegen (Zonen 1 und 2) .
- und die als Hauptwohnsitz oder Betriebsimmobilien (Landwirtschaft, Freiberufler, Industrie, Handwerk Dienstleistungen, Handel, sonstiges) dienen
Unterlagen zu den Maßnahmen zur Erbebensicherung an Gebäuden, welche zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 50-85% berechtigen
Unterlagen zu den Aufwendungen für die Erbebensicherung an Gebäuden, die im Jahr 2017 und/oder 2018 und/oder 2019 bestritten wurden, sofern die entsprechenden Maßnahmen:
- mit einem Verfahren bewilligt wurden, welches ab dem 1.1.2017 initiiert bzw. beantragt wurde;
- Gebäude betreffen, die in stark erdbebengefährdeten Gebieten liegen (Zonen 1, 2 und 3);
- und die als Hauptwohnsitz oder Betriebsimmobilien (Landwirtschaft, Freiberufler, Industrie, Handwerk Dienstleistungen, Handel, sonstiges) dienen;
- Mitteilung an die ENEA samt Empfangsbestätigung (für Maßnahmen, aus denen eine Energieeinsparung resultiert);
Unterlagen zum Ankauf von Wohneinheiten in erdbebensicheren Gebäuden, welche zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 75 oder 85% berechtigen (der sog. „Sismabonus acquisti“)
Unterlagen zu den Aufwendungen für den Ankauf von Gebäuden im Jahr 2017 und/oder 2018 und/oder 2019:
- in Gebieten, die in der Erdbebenrisikoklasse 1 liegen (im Sinne der Verordnung des Ministerrats vom 28.4.2006, Nr. 3519);
- und an denen Baufirmen Erdbebensicherungsarbeiten durch Abriss und Wiederaufbau gesamter Gebäude durchgeführt haben, um die von Erdbeben ausgehenden Gefahren zu verringern, wobei diese Maßnahmen auch mit einer Veränderung der Gesamtkubatur des Gebäudes einhergehen können, wo dies von den urbanistischen Bestimmungen zugelassen wird, sofern die betreffenden Unternehmen die Gebäude jedenfalls binnen 18 Monaten ab Abschluss der Bauarbeiten veräußern;
- Mitteilug an die ENEA samt Empfangsbestätigung (für Maßnahmen, aus denen eine Energieeinsparung resultiert);
Unterlagen zu den Maßnahmen zur Erbebensicherung an Gebäuden, kombiniert mit Energiesparmaßnahmen, welche zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 80 oder 85% berechtigen
Unterlagen zu den entsprechenden Aufwendungen im Jahr 2018 und/oder 2019 für Maßnahmen an Gebäudeteilen im Miteigentum:
- in stark erdbebengefährdeten Gebieten (Zonen 1, 2 und 3);
- und die gleichzeitig zur Erdbebensicherung und zur Energieeinsparung beitragen;
Unterlagen zu den Energiesparmaßnahmen, die zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 50% bis zu 75% berechtigen:
- Rechnungen oder Quittungen, aus denen die effektiv bestrittenen Spesen hervorgehen (oder geeignete Unterlagen jener Dienstleister bzw. Verkäufer, welche keine MwSt.-Formpflichten erfüllen müssen); die Arbeitsleistungen müssen in der Rechnung nicht mehr gesondert angegeben werden;
- Zahlungsbelege (Post oder Bank);
- Sonstige Zahlungsbelege (nur für Unternehmer);
- Abschrift der Beschlüsse und der Tausendstel-Tabellen, mit denen die Aufwendungen aufgeteilt werden, die das Miteigentum betreffen;
- Erklärung, mit welcher der Eigentümer der Liegenschaft seine Zustimmungen zu den Arbeiten des Inhabers ausdrückt;
- Bestätigung des Technikers (oder des Bauleiters oder der Herstellers von Gütern einer bestimmten Energieklasse)
- Bestätigung des Technikers über die Energiezertifizierung bzw. – Einstufung (falls erforderlich);
- Abschrift des Informationsblattes, das an die ENEA gesandt wurde, samt Empfangsbestätigung;
- Bestätigung, dass die Arbeiten 2019 noch nicht abgeschlossen sind;
- Unterlagen im Hinblick auf ev. Förderungen derselben Arbeiten durch EU, Regionen, Provinzen oder Gebietskörperschaften;
- Unterlagen im Hinblick auf die geleisteten Arbeiten und auf die Absetzbeträge, welcher der Verkäufer oder aber der Schenkende oder Erblasser in Anspruch genommen hat.
Der Absetzbetrag gilt auch für Aufwendungen
- Ab dem 1.1.2015 für den Ankauf und die Montage („posa in opera“) von Heizanlagen mit Wärmegenerator, der mit Biomasse betrieben wird, und für Sonnenschutzvorrichtungen
- Ab dem 1.1.2016 für den Ankauf und die Montage („messa in opera“) von multimedialen Vorrichtungen für die Fernbedienung von Heiz- und/oder Warmwasser- und/oder Klimaanlagen für Wohnungen, mit denen ein effizienter Betrieb der Anlagen gewährleistet wird
- Und ab dem 1.1.2018 für den Ankauf und die Montage von Mikrogeneratoren als Ersatz für bestehende Anlagen
Unterlagen zum sog. “bonus verde”, der zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 36% berechtigt
Unterlagen zu folgenden Aufwendungen, die vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019 bestritten wurden:
- Die Begrünung (“sistemazione a verde”) von nicht bebauten Flächen bei privaten Immobilien, Nebenflächen und Umzäunungen, Bewässerungsanlagen und Brunnen;
- Dachbegrünungen und Dachgärten.
Die Begünstigung wird auch für Maßnahmen an Gebäudeteilen im Miteigentum gewährt.
Im Besonderen sind vorzulegen:
- Rechnungen mit Angabe der Art, Qualität und Quantität der Güter bzw. Leistungen;
- Zahlungsbelege (Post oder Bank);
- Abschrift der gegebenenfalls erforderlichen Bewilligungen für die entsprechenden Arbeiten;
- Mitteilung an die Sanitätseinheit (ASL) über den Beginn der Arbeiten, falls erforderlich;
- Eigenerklärung, sofern für die betreffenden Arbeiten keine behördlichen Bewilligungen erforderlich sind bzw. waren
- Bestätigung der Kondominiumsverwaltung über die anteiligen Aufwendungen an den Miteigentumsteilen
Unterlagen zum sog. “bonus mobili”, der zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 50% berechtigt
Unterlagen zu folgenden Aufwendungen, die vom 6.6.2013 bis zum 31.12.2019 bestritten wurden:
- Ankauf von Möbeln und “großen” Elektrogeräten, welche der Energieklasse “A+” bzw. (bei Herden) “A” oder höher zuzurechnen sind, soweit für die Geräte eine Einteilung in Energieklassen vorgeschrieben ist („etichetta energetica“), bzw. von “großen” Elektrogeräten, die keiner obligatorischen Einteilung in Energieklassen unterliegen, einschließlich Transport- und Montagespesen
- Sofern diese Möbel;
- für die Einrichtung einer sanierten bzw. umgebauten Immobilie verwendet werden (“finalizzati all’arredamento dell’unità immobiliare residenziale oggetto di interventi di ristrutturazione”);
- oder aber einer Immobilie, welche nach einer Naturkatastrophe wiederrichtet bzw. saniert wurde, sofern in betreffenden Gebiet der Notstand ausgerufen wurde.
Die Begünstigung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Möbel und Elektrogeräte für gemeinschaftliche Teile von Kondominien (Miteigentumsteile) bestimmt sind. Dabei gilt jedoch:
- es muss sich um ein Wohngebäude handeln;
- und die betreffenden Räume (z.B. Portierswohnung, der Raum für die Kondominiumsversammlungen, Waschräume etc.) müssen restauriert, saniert oder umgebaut worden sein, bzw. es muss eine ordentliche oder außerordentliche Instandhaltung durchgeführt worden sein.
Im Besonderen sind vorzulegen:
- Rechnungen mit Angabe der Art, Qualität und Quantität der Güter bzw. Leistungen;
- Zahlungsbelege (Post oder Bank);
- Abschrift der gegebenenfalls erforderlichen Bewilligungen für die entsprechenden Arbeiten;
- Mitteilung an die Sanitätseinheit (ASL) über den Beginn der Arbeiten, falls erforderlich;
- Eigenerklärung, sofern für die betreffenden Arbeiten keine behördlichen Bewilligungen erforderlich sind bzw. waren
- Bestätigung der Kondominiumsverwaltung über die anteiligen Aufwendungen an den Miteigentumsteilen
- Mitteilung an die ENEA samt Empfangsbestätigung (für Geräte, aus denen eine Energieeinsparung resultiert);
Unterlagen zum sog. “bonus mobili” für junge Paare, der zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 50% berechtigt
Unterlagen zu den Aufwendungen vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016 für den Ankauf von Möbeln durch junge Paare („giovani coppie“), die in den Jahren 2015 oder 2016 ihren Hauptwohnsitz erworben haben.
Im Besondern sind vorzulegen:
- Kaufvertrag für die Immobilie, aus welchem das Datum des Kaufs und das Alter des/der Käufer hervorgehen
- Rechnungen bzw. Quittungen oder Kassazettel („scontrini parlanti“) mit Angabe der Art, Qualität und Quantität der Güter bzw. Leistungen;
- Zahlungsbelege (Post oder Banküberweisung, Kreditkartenabrechnung);
Die Begünstigung wurde nur im Jahr 2016 gewährt; diese Unterlagen sind nur im Hinblick auf die Inanspruchnahme der späteren Teilbeträge vorzulegen und nur dann, wenn sie uns nicht bereits vorliegen
Unterlagen zum Ankauf von Wohneinheiten in Gebäuden der Energieklasse („Klimahaus“) A und B, welche zur Inanspruchnahme eines Steuerabsetzbetrags von 50% der MwSt. berechtigen
Unterlagen zu den Aufwendungen für den Ankauf von Wohneinheiten in Gebäuden der Energieklasse („Klimahaus“) A und B vom Unternehmen, welches die Gebäude errichtet bzw. umgebaut hat, in den Jahren 2016 und 2017.
Im Besondern sind vorzulegen:
- Kaufvertrag für die Immobilie, aus welchem das Datum des Kaufs, der Verkäufer (Unternehmen, welches die Gebäude errichtet bzw. umgebaut hat) und die urbanistische Zweckbestimmung hervorgehen
- Rechnungen, aus denen die in den Jahren 2016 und/oder 2017 gezahlte MwSt. hervorgeht;
Die Unterlagen zum Jahr 2016 und 2017 sind nur im Hinblick auf die Inanspruchnahme der späteren Teilbeträge vorzulegen und nur dann, wenn sie uns nicht bereits vorliegen
Unterlagen zu den Mietverträgen für den Hauptwohnsitz:
- Mietvertrag ex Gesetz 431/98 für den Hauptwohnsitz (sowohl „freier“ als auch “konventionierter“ Wohnbau); auch kurzfristigere bzw. Übergangsverträge;
- Unterlagen zu ev. erhaltenen Mietzuschüssen
- Mietverträge von Angestellten, welche ihren Wohnsitz aus Arbeitsgründen in eine Gemeinde verlegt haben, die mindestens 100 km entfernt und in einer anderen Region liegt und somit eine neue Mietwohnung beziehen mussten.
2 DATEN UND UNTERLAGEN für die ERKLÄRUNG DER EINKÜNFTE aus selbständiger Tätigkeit
Im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung der Freiberufler für das Jahr 2019 haben wir für Sie ein Formblatt ausgearbeitet, welches sämtliche relevanten Daten und Informationen zusammenfasst.
In der Anlage übermitteln wir eine Abschrift des Vordrucks zur Erhebung der für die Parameter/ Branchenkennzahlenrelevanten Daten.
Der Vordruck muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung per Datenfernübertragung übermittelt werden.
Um das Verfahren einfacher zu gestalten, ersuchen wir Sie, den Vordruck vollständig ausgefüllt zu retournieren.
Für weitere Klärungen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung
EINKÜNFTE AUS FREIBERUFLICHER TÄTIGKEIT
FORMBLATT FÜR DIE SAMMLUNG DER EFORDERLICHEN DATEN UND UNTERLAGEN
Vor- und Zuname ………………………………………………………………………………..
- -Register des Jahres 2019;
- Inkasso- und Ausgabenregister bei vereinfachter Buchführung (falls geführt);
- chronologisches Register („registro movimentazioni finanziarie“) (ordentliche Buchführung);
- Buch der abschreibbaren Güter, falls geführt;
- Register der in Verwahrung genommenen Beträge („somme in deposito“), falls geführt;
- Fotokopien der Rechnungen über den Zu- und Verkauf von Anlagegütern (auch Immobilien);
- Fotokopien der Rechnungen über die Abtretung des Kundenstocks oder sonstiger immaterieller Werte (z.B. Markenzeichen)
- laufende Leasingverträge, dabei ist zu unterscheiden zwischen:
- Verträgen, die vor dem 29.4.2012 abgeschlossen wurden;
- Verträgen, die vom 29.4.2012 bis zum 31.12.2013 abgeschlossen wurden;
- Verträgen, die ab dem 1.1.2014 abgeschlossen wurden;
- Personalkosten mit gesonderter Ausweisung des Forschungs- und Entwicklungspersonals: Löhne, Abfertigungen (TFR), Abgrenzungen, Neueinstellungen, Abschrift der INPS- und INAIL-Meldungen, Gesamtbetrag der Aufwendungen für Lehrlinge, Berufseinstiegsverträge und Auszubildende sowie für Körperbehinderte;
- Aufwendungen für geregelte und dauerhafte Mitarbeiter und Projektarbeiter (einschließlich INPS-Beiträge und INAIL-Prämien) sowie gelegentliche freie Mitarbeiter (einschließlich INPS-Beiträge) sowie für Stipendien;
- Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung im Jahr 2019;
- Bestätigungen der Steuersubstitute im Hinblick auf die 2019 getätigten Steuereinbehalte (in der Regel Vordruck „Certificazione Unica 2020“);
- Sofern diese Bestätigungen nicht vorliegen: Belege (z.B. von Banken), aus denen hervorgeht, dass effektiv der Nettobetrag ohne Steuereinbehalt kassiert wurde
- Gesamtbetrag der Aufwendungen für Modernisierung, den Umbau und die außerordentliche Instandhaltung der Immobilien, in welchen die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird;
- IMU- und TASI-Zahlungen sowie GIS- und IMIS-Zahlungen im Jahr 2019;
- Die Bankverbindungen bzw. Daten der Finanzdienstleister, bei denen die Zahlungen aus der freiberuflichen Tätigkeit getätigt wurden bzw. eingegangen sind;
- Sämtliche Vordrucke F24, welche vom 1.1.2019 bis zur Erstellung der Steuererklärung eingereicht wurden, auch jene mit Nullsaldo (falls nicht von uns erstellt); gegebenenfalls sind überhöhte Zahlungen anzugeben, deren Rückerstattung noch nicht beantragt wurde;
3 DATEN UND UNTERLAGEN für die ERKLÄRUNG DER einkünfte aus unternehmerischer tätigkeit
Im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung der Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben wir für Sie ein Formblatt ausgearbeitet, welches sämtliche für REDDITI 2020 relevanten Daten und Informationen zusammenfasst.
In der Anlage übermitteln wir eine Abschrift des Vordrucks zur Erhebung der für die Parameter/ Branchenkennzahlen relevanten Daten.
Der Vordruck muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung per Datenfernübertragung übermittelt werden.
Um das Verfahren einfacher zu gestalten, ersuchen wir Sie, den Vordruck vollständig ausgefüllt zu retournieren.
Für weitere Klärungen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung
EINKÜNFTE AUS UNTERNEHMERISCHER TÄTIGKEIT (EINZELUNTERNEHMER UND PERSONENGESELLSCHAFTEN)
FORMBLATT FÜR DIE SAMMLUNG DER EFORDERLICHEN DATEN UND UNTERLAGEN
Vor- und Zuname/Firmenbezeichnung………………………….
- -Register des Jahres 2019;
- Buch der abschreibbaren Güter samt Fotokopien der Rechnungen über den Zu- und Verkauf von Anlagegütern im Jahr 2019
- Für Immobilien, die auf bereits zuvor erworbenen Grundstücken errichtet wurden: Die Urkunde, mit der das betreffende Grundstück angekauft wurde;
- die Gutachten im Hinblick auf die Aufwertung von Gebäuden des Anlagevermögens;
- IMU- und TASI-Zahlungen sowie GIS- und IMIS-Zahlungen im Jahr 2019;
- Unterlagen zu den Aufwendungen aus: Reisen, in denen die Güter bzw. Dienstleistungen des Unternehmens beworben wurden; Feierlichkeiten, zur besonderen betrieblichen Anlässen (Jahrestage, Eröffnung von Niederlassungen etc.); Feiern oder Empfänge im Rahmen von Messen und ähnlichen Veranstaltungen, Werbegeschenken;
- Unterlagen zu den Restaurant- und Hotelrechnungen
- Eintragung von Patenten;
- Fotokopien der Rechnungen über den Zu- und Verkauf von Pkws und Motorrädern;
- Urkunden, mit denen eine Hypothek auf vermiete Immobilien errichtet wird, um ein Darlehen zu besichern;
- Unterlagen zu den Mieteinkünften aus „Sozialwohnungen“;
- Unterlagen zum Verkauf von Gütern und Dienstleistungen an öffentliche Körperschaften;
- Unterlagen zur Aktivierung von Aufwendungen;
- laufende Leasingverträge, dabei ist zu unterscheiden zwischen:
- Verträgen, die vor dem 29.4.2012 abgeschlossen wurden;
- Verträgen, die vom 29.4.2012 bis zum 31.12.2013 abgeschlossen wurden;
- Verträgen, die ab dem 1.1.2014 abgeschlossen wurden;
- Unterlagen (Kaufvertrag etc.) zu Wohngebäuden, die n den Jahren 2015, 2016 und 2019 erworben wurden, und zu den Liegenschaften der Katasterklasse A/10; Immobilien in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern sind gesondert zu betrachten;
- Personalkosten: Löhne, Abfertigungen (TFR), Abgrenzungen, Neueinstellungen, Abschrift der INPS- und INAIL-Meldungen, Gesamtbetrag der Aufwendungen für Lehrlinge, Berufseinstiegsverträge und Auszubildende sowie für Körperbehinderte;
- Vergütungen an folgende Rechtspersonen:
- Amateursportvereine
- Stiftungen, die von Schulen gegründet wurden
- Schulsportvereine, in denen Sportarten ausgeübt werden, die von den nationalen Sportverbänden bzw. den Körperschaften zur Sportförderung anerkannt sind;
- Aufwendungen für den Ankauf von Gütern oder Dienstleistungen, die – auch mittelbar – Ärzten, Tierärzten und Apothekern zugute kommen und mit denen die Verbreitung von Medikamenten und Pharmaka im allgemeinen gefördert wird;
- Verzugszinsen, die im Jahr 2019 angereift sind oder entrichtet wurden;
- Steuerguthaben, die im Jahr 2019 angereift sind;
- Lagervorräte: Analytische Inventur zum 31.12.2019 und Bewertungskriterien; wurde für die Besteuerung als „contribuente minimo“ optiert, auch der Lagerbestand zum 1.1.2019;
- Unterlagen zu den Rechnungsabgrenzungsposten (Versicherungen, Mieten etc.) und zu den noch auszustellenden bzw. einzugehenden Rechnungen;
- Falls Beteiligungen veräußert wurden: Datum des Erwerbs der Beteiligung sowie Informationen über die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit;
- Im Hinblick auf die Kundenforderungen gesonderte Angabe jener bis zu 2.500,00 Euro (5.000,00 Euro, wenn das Umsatzvolumen bzw. die Erläse über 100 Millionen Euro liegen), welche zum Bilanzstichtag bereits seit mehr als 6 Monaten überfällig waren;
- Anträge auf Nichtanwendung der Bestimmungen zu den nicht operativen Gesellschaften, die in Vorjahren an die Einnahmenagentur gestellt wurden, und Antwort der Agentur;
- Bestätigungen der Steuersubstitute (im allgemeinen Certificazione Unica 2020) im Hinblick auf die 2019 getätigten Steuereinbehalte;
- Sofern diese Bestätigungen nicht vorliegen: Belege (z.B. von Banken), aus denen hervorgeht, dass effektiv der Nettobetrag ohne Steuereinbehalt kassiert wurde;
- Agenturverträge samt Provisionen für noch nicht abgeschlossene Geschäfte;
- Aufstellung der Aufwendungen und Erträge aus Geschäftsfällen mit nicht ansässigen Konzernunternehmen, zusammen mit Unterlagen, welche belegen, dass die Vergütungen marktgerecht waren (wenn nicht bereits von uns ausgearbeitet);
- Aufstellung der Firmengüter, welche Gesellschafter oder ihren Angehörigen bzw. Angehörigen des Unternehmers zum Gebrauch überlassen wurden (zusammen mit der eventuell entrichteten Vergütung dafür), sowie der Finanzierungen und Kapitaleinzahlungen durch die Gesellschafter im Laufe des Jahres 2019;
- Sämtliche Vordrucke F24, welche vom 1.1.2019 bis zur Erstellung der Steuererklärung eingereicht wurden, auch jene mit Nullsaldo; gegebenenfalls sind überhöhte Zahlungen anzugeben, deren Rückerstattung noch nicht beantragt wurde;
- Gesellschaftergefüge zum 31.12.2019; für jeden Gesellschafter ist anzugeben, ob die Tätigkeit im Unternehmen (auch nur zeitweise) seine Hauptbeschäftigung im Jahr 2019 gebildet hat; anzugeben sind auch Gesellschafter oder Teilhaber, welche im Jahr 2019 in der Gesellschaft tätig waren, jedoch zum 31.12.2019 nicht mehr, sowie etwaige Änderungen im Gesellschaftergefüge im Jahr 2020.
- Die Bankverbindungen bzw. Daten der Finanzdienstleister, bei denen die Zahlungen aus der freiberuflichen Tätigkeit getätigt wurden bzw. eingegangen sind;
- Die Daten zum RAI-Abonnement bei der Nutzung von TV- und Radioempfängern in Gastbetrieben, Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr oder bei Geräten, mit denen direkt oder indirekt Gewinne erzielt werden sollen.
Für Unternehmen mit ordentlicher Buchführung sind außerdem vorzulegen:
- Saldenbilanz zum 31.12.2019
- Abschlussbuchungen zum 31.12.2019, die bereits vorbereitet, aber noch nicht verbucht wurden;
- Inventarbuch;
- Aktualisiertes Journal zum 31.12.2019
Unterlagen, die für die Inanspruchnahme verschiedener Begünstigungen erforderlich sind
- Aufwendungen für neue Sachanlagen im Zeitraum 1.1.2019-31.12.2019 und bis zum 30.6.2020, sofern bis zum 31.12.2019 der entsprechende Auftrag vom Verkäufer angenommen und eine Anzahlung von mindestens 20% entrichtet wurde (für die Berechnung des sog. „super-ammortamento“)
- Aufwendungen für neue Leasingverträge im Zeitraum 1.11.2019-31.12.2019 und neue Leasingverträge bis zum 30.6.2020, sofern bis zum 31.12.2019 der entsprechende Vertrag unterzeichnet und ein sog. „maxicanone“ von mindestens 20% der Kapitalkosten entrichtet wurde (für die Berechnung des sog. „super-ammortamento“);
- Aufwendungen für neue Sachanlagen „4.0“ im Zeitraum 1.1.2019-31.12.2019 und auch dann, sofern bis zum 31.12.2019 der entsprechende Auftrag vom Verkäufer angenommen und eine Anzahlung von mindestens 20% entrichtet wurde (für die Berechnung des sog. „iper-ammortamento“)
- Aufwendungen für neue Leasingverträge 4.0 im Zeitraum 1.11.2019-31.12.2019 und auch dann, sofern bis zum 31.12.2019 der entsprechende Vertrag unterzeichnet und ein sog. „maxicanone“ von mindestens 20% der Kapitalkosten entrichtet wurde (für die Berechnung des sog. „iper-ammortamento“);
- Aufwendungen für neue immaterielle Anlagegüter im Zeitraum 1.1.2019-31.12.2019 und auch dann, sofern bis zum 31.12.2019 der entsprechende Auftrag vom Verkäufer angenommen und eine Anzahlung von mindestens 20% entrichtet wurde (für den Aufschlag von 40% für Steuerzahler, welche den sog. „iper-ammortamento“ in Anspruch nehmen)
- Aufwendungen für Personal, das im Bereich Forschung und Entwicklung tätig ist
- Abschreibungen oder Nutzungsgebühren von Laborgeräten im Bereich Forschung und Entwicklung;
- Unterlagen zu Forschungsverträgen mit Universitäten oder anderen Unternehmen
- Unterlagen zur direkten Nutzung bzw. zur Überlassung an Dritte von immateriellen Anlagewerten, die von den sog. Patent-Box-Bestimmungen begünstigt werden (z.B. Software mit Copyright, Markenrechte, Patente)
- Vergütungen an Anwälte und Schiedsrichter für Verfahren der „begleiteten Verhandlung“ („Negoziazione assistita“) oder Schiedsgerichte;
- Unterlagen zu Kapitalerhöhungen in Konzerngesellschaften oder zu Finanzierungen an andere Konzerngesellschaften
- Angaben zum Ankauf von Beteiligungen, Betrieben oder Betriebszweigen von anderen Konzerngesellschaften
- Zeichnung des Gesellschaftskapitals durch nicht ansässige Gesellschafter
Weitere Informationen (nur für Spediteure)
- Zahl der Einsätze außerhalb des Gemeindegebietes und im Ausland jedes Angestellten;
- Telefongeräte auf den Betriebsfahrzeugen;
- Für Unternehmen mit vereinfachter Buchführung:
- Anzahl der Tage, die von Seiten des Inhabers bzw. der Gesellschafter für Transporte außerhalb des Gemeindegebietes, jedoch in der jeweiligen bzw. den angrenzenden Regionen aufgewendet wurde, sowie Anzahl der Tage, die von Seiten des Inhabers bzw. der Gesellschafter für Transporte außerhalb der jeweiligen und der angrenzenden Regionen aufgewendet wurde (um die pauschal absetzbaren Spesen ermitteln zu können);
- Anzahl der Betriebsfahrzeuge, die samt Nutzlast weniger als 3.500 Kilogramm wiegen.
Weitere Informationen für Steuerzahler mit vereinfachter Buchführung ab dem Jahr 2019
Für Steuerzahler mit oderntlicher Buchführung bis 2018 und vereinfachter Buchführung ab dem Jahr 2019 sind noch folgende Angaben erforderlich:
- Umsatzerlöse aus Lieferungen im Jahr 2018 mit Inkasso 2019;
- Umsatzerlöse aus Leistungen im Jahr 2018 mit Inkasso 2019
- Kauf von Gütern mit Lieferung im Jahr 2018 und Zahlung 2019
- Umsatzerlöse aus Lieferungen im Jahr 2019 mit Inkasso 2018
- Umsatzerlöse aus Leistungen im Jahr 2019 mit Inkasso 2018
- Kauf von Gütern mit Lieferung im Jahr 2019 und Zahlung 2018
- Mietverträge (Betriebsgüter) mit Vorauszahlung der Jahresmiete
- Dienstleistungsverträge, welche Anzahlungen vorsehen
Weitere Informationen für Steuerzahler mit vereinfachter Buchführung ab dem Jahr 2020
Für Steuerzahler mit oderntlicher Buchführung bis 2019 und vereinfachter Buchführung ab dem Jahr 2020 sind noch folgende Angaben erforderlich:
- Umsatzerlöse aus Lieferungen im Jahr 2019 mit Inkasso 2020;
- Umsatzerlöse aus Leistungen im Jahr 2019 mit Inkasso 2020
- Kauf von Gütern mit Lieferung im Jahr 2019 und Zahlung 2020
- Umsatzerlöse aus Lieferungen im Jahr 2020 mit Inkasso 2019
- Umsatzerlöse aus Leistungen im Jahr 2020 mit Inkasso 2019
- Kauf von Gütern mit Lieferung im Jahr 2020 und Zahlung 2019
- Mietverträge (Betriebsgüter) mit Vorauszahlung der Jahresmiete
- Dienstleistungsverträge, welche Anzahlungen vorsehen
Quelle Koine